Am 19. Januar 2027 läuft die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aus. Einen Tag später, am 20. Januar 2027, gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Maschinen und Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen.
Und diese neuen Anforderungen gehen über eine bloße Aktualisierung der bestehenden Vorschriften hinaus. Die Art und Weise, wie wir Maschinen entwickeln, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Maschinen werden intelligenter, Software spielt eine immer größere Rolle, Systeme sind mit Netzwerken verbunden und künstliche Intelligenz hält Einzug. Die Maschinenverordnung trägt dem Rechnung und rückt unter anderem Cybersicherheit, funktionale Sicherheit, Software als Sicherheitskomponente, KI und digitale Dokumentation stärker in den Fokus.
Das bedeutet, dass die Auswirkungen nicht nur den Maschinenbauer oder Konstrukteur betreffen. Auch die Bereiche Engineering, Software, Steuerung, Risikobewertung, CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation sind davon betroffen. Die Frage ist daher nicht nur, was sich am 20. Januar 2027 ändert, sondern vor allem, was Sie vor diesem Datum geregelt haben müssen.
Podcast
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In unserem neuen Podcast gehen wir näher auf die Maschinenrichtlinie ein. Was ändert sich genau? Was bedeutet das für Maschinenbauer und Ingenieure? Und was müssen Unternehmen bereits jetzt beachten?
🎧 Hören Sie sich hier den Podcast an und erfahren Sie, wie Sie sich auf die neue Maschinenrichtlinie vorbereiten können.
Edwin Buisman (Foto) und Rob Böhmer informieren Sie umfassend über die Änderungen im Rahmen der neuen Maschinenverordnung, die am 20. Januar 2027 in Kraft tritt.
